Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Angebot, Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Auftragsbestätigung ist ein bindendes Angebot, welches durch die
zu leistende Anzahlung (§3) automatisch von uns angenommen wird. Wird innerhalb von 7 Tagen
nach Bestellung bzw. vereinbarter Anzahlungsfrist die Anzahlung nicht geleistet, so können wir von
dieser Bestellung zurücktreten.
Abweichende Bedingungen von Vertragspartnern sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns
ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind. Eines Widerspruchs gegen abweichende
Bedingungen Bedarf es unsererseits nicht.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch
in elektronischer Form –, wie z.B. Bilder, Muster, Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns
das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit
wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen
unverzüglich an uns zurückzusenden.
§ 3 Preise, Zahlung
1. In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten und sie gelten ab Lieferort Atting (EDMS).
Liefer-, Verpackungs-, Versand- und Zollkosten oder sonstige Abgaben sind in unseren
Preisen nicht enthalten.
2. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und im Text
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Angaben über Stand- und Reparaturzeiten
bzw. Liefertermine sowie Installationsaufwand und –material sind grundsätzlich
unverbindlich.
3. Wenn bei Auftragserteilung ein fester Preis vereinbart wurde, genügt es, nur diesen zu
berechnen. Zu einer weiteren Detaillierung besteht unsererseits keine Verpflichtung.
4. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.
Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
5. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist mit Vertragsannahme 50% des Kaufpreises als
Anzahlung zu leisten. Der restliche Kaufpreis ist mit Lieferung fällig.
Verzugszinsen werden ab dem 7. Tag nach Lieferung fällig und werden in Höhe von 5 %
über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden
geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend
gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe
angefallen ist.
6. Sollten bei der Durchführung des Auftrags sonstige zusätzliche Arbeiten für notwendig oder
wirtschaftlich sinnvoll erachtet werden um den Auftragsgegenstand wiederherzustellen, so
können solche ohne Genehmigung ausgeführt und zusätzlich berechnet werden, sofern der
Rechnungswert für den diesbezüglichen zusätzlichen Auftragsteil 15% des bisherigen
Auftragsvolumens nicht überschreitet.
7. Für von uns ausgeführte Arbeiten gelten unsere allgemein berechneten Preise für
Arbeitswerte.
8. Beanstandungen von Rechnungen haben schriftlich und spätestens innerhalb einer
Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Aushändigung der Rechnung an uns zu erfolgen.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller nur
berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit, Gefahrenübergang, Abnahme
1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere
Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus, insbesondere die Klärung eventuell
offener technischer Fragen sowie den Eingang der vereinbarten Anzahlung. Andernfalls gilt
eine entsprechende Verlängerung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
3. Der Besteller kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu
liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten
oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine
angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos
verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Wird ein als verbindlich vereinbarter Liefertermin aufgrund höherer Gewalt oder anderer
unvorhergesehener Hindernisse, z.B. fehlende Ersatzteile, Betriebsstörung, Streik oder
Aussperrung nicht eingehalten, so wird die Frist angemessen verlängert.
5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder
Verzug, stehen dem Besteller nur zu wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
unsererseits oder eines Erfüllungsgehilfen vorliegt.
6. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das interne Lager verlässt. Alle
Sendungen, auch bei vereinbarter Franko Lieferung, reisen auf Gefahr des Empfängers.
7. Wünscht der Besteller die Zustellung des Auftragsgegenstandes, so erfolgt dies auf seine
Rechnung und Gefahr.
8. Mit der Übergabe an den Besteller oder dessen Bevollmächtigten ist der Auftragsgegenstand
abgenommen. Die Übergabe erfolgt am Standort Atting (EDMS). Es besteht keine
Verpflichtung die Flugberechtigung des Abholers zu überprüfen.
9. Der Besteller kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen
nachdem ihm die Fertigstellung unter Hinweis auf den Verzugseintritt nach Fristablauf
gemeldet wurde, den Auftragsgegenstand unter Begleichung der Rechnung abholt.
10. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein
Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger
entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser
in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen und Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Bestellers
ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor. Die Lieferung der Ware erfolgt unter
erweitertem Eigentumsvorbehalt.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die
Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat
uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte
Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht
in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Die Be- und
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und
im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der
Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
1. Leder ist ein Naturprodukt. Farb- und Oberflächenunterschiede,
Oberflächenunregelmässigkeiten oder leichte Faltenbildung stellen keinen Produkt- oder
Verarbeitungsmangel dar.
2. Insbesondere bei hell ausgeführten Sitzflächen weisen wir darauf hin, dass ein Verfärben
dieser Sitzfläche durch z.B. dunkle Hosen (insbesondere Blue Jeans) wahrscheinlich ist. Dies
stellt keinen Produktmangel dar.
3. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen
Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort
enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
4. Beanstandungen an der gelieferten Ware oder deren Installation sind sofort nach Auftreten
anzuzeigen. Beanstandungen aufgrund unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung (z.B.
aufgrund Punkt 1 oder 2) sind ausgeschlossen. Bei Personen gemäß §13 BGB entspricht die
Gewährleistung den gesetzlichen Vorgaben, somit 24 Monate bei Neuprodukten nach
Gefahrenübergang und 12 Monate bei Gebrauchtprodukten.
5. Ist der Besteller Kaufmann, für den die Auftragserteilung zum Betrieb seines Gewerbes
gehört, so hat er den Auftragsgegenstand unmittelbar nach Abnahme zu untersuchen und
bei Auftreten eines Mangels innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Abnahme
diesen schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Mängelanzeige ist eine Gewährleistung
ausgeschlossen.
6. Gewährleistung wird nur gewährt für die unsererseits erneuerten Bestandteile, z.B. bei einer
Neubelederung eines Sitzes nur für das Leder, nicht jedoch für bereits vorhandene
Schaumteile oder sonstige Sitzbestandteile.
7. Die Gewährleistung beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz der Teile, an denen Materialoder
Herstellerfehler in der Garantiezeit nachgewiesen werden. Für unsererseits
vorgenommene Installationsarbeiten haften wir nach Werkvertragsrecht (§631ff. BGB) mit
der Maßgabe, dass der Besteller einen Anspruch auf Nachbesserung geltend machen kann.
Ansprüche auf Wandelung oder Minderung sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind
ausgeschlossen.
8. Für vom Besteller gelieferte Ersatz- oder Zubehörteile oder Ware wird keine Gewährleistung
übernommen.
Bestehen wegen Mängeln zum Zeitpunkt der Abnahme Gewährleistungsansprüche für den
Besteller, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während
der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag
durch den Besteller ausgeschlossen. Schlägt die erste Nachbesserung fehl, so sind wir zur
Wiederholung berechtigt. Der Besteller hat zur Nachbesserung die nach Ermessen
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er, sind wir von jeglicher
Mängelhaftung befreit.
9. Der Nachweis eines Mangels obliegt dem Besteller. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es
sich um einen Verbraucher gemäß §13 BGB handelt und eine neue Sache verkauft wurde.
In diesem Fall gilt §476 BGB.
§ 8 Haftung, Schadenersatz
1. Haftung nach AGB (Deutsches Recht).
2. Soweit in diesen Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist, beschränkt sich die Haftung
unsererseits oder eines Erfüllungsgehilfen auf vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende
Beschädigung des Auftragsgegenstandes oder dessen Teile.
3. Das Risiko von evtl. Überführungs- oder Probeflügen geht zu Lasten des Bestellers, es sei
denn, den Flugzeugführer trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
4. Jede Haftung zum Schadenersatz auch für mittelbare oder Folgeschäden ist, gleich aus
welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen wird.
5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Versicherung
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Besteller übergebenen Auftragsgegenstände zu
versichern. Das Risiko des Versicherungsschutzes des Auftragsgegenstandes trägt der
Auftraggeber.
§ 10 Zurückbehaltungs- und Pfandrecht
1. Wegen sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag steht uns unbeschadet von gesetzlichen
Pfandrechten ein Zurückbehaltungsrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz
gelangten Gegenständen zu, und zwar unabhängig vom Eigentumsrecht des Bestellers. Ist
der Besteller Kaufmann, für den der Auftrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört,
steht uns das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht zu. Hier gilt § 6; Ziffer 1.
2. Machen wir von unserem Recht auf Pfandverkauf gebrauch, sind wir nach Ablauf einer Frist
von einer Woche nach Verkaufsandrohung berechtigt, die Aufgrund der gemäß Ziffer 1 in
unseren Besitz gelangten Gegenstände an jedem geeignet erscheinenden Ort auf einmal oder
sukzessive zu unserer Befriedigung freihändig zu verkaufen, ohne dass es eines
vollstreckbaren Titels und der Beachtung der für die Zwangsvollstreckung und/oder
Pfandverkauf geltenden Vorschriften bedarf.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Lieferung, Einbau, Nachbesserungen und Reparaturen sowie Zahlung ist
Atting (EDMS).
2. Gerichtsstand ist ausschließlich Straubing, wenn der Auftraggeber im Handelsregister
eingetragen ist, im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder er nach Vertragsschluss
seinen Sitz aus dem Geltungsbereich der deutschen Gerichtsbarkeit verlegt oder sein
Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 12 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Atting, 01.07.2019
GAVINTEX uG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Flugplatzstraße 2, 94348 Atting
Geschäftsführer: Martin Scheifl, Benjamin Haufe